Die Freie Schule Overath ist jetzt offiziell eingetragen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist getan: Die Freie Schule Overath ist ins Handelsregister eingetragen, und das Finanzamt hat unsere Gemeinnützigkeit anerkannt.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist getan: Die Freie Schule Overath ist ins Handelsregister eingetragen, und das Finanzamt hat unsere Gemeinnützigkeit anerkannt. Zwei Entscheidungen, die auf den ersten Blick trocken klingen – und die für den Aufbau der FSO trotzdem viel bedeuten.
Im Juli haben wir beim Notar den ersten großen Schritt getan und die Freie Schule Overath gUG gegründet. Jetzt folgt der nächste: Unsere Trägergesellschaft hat eine feste rechtliche Struktur, und unser gemeinnütziger Zweck ist amtlich bestätigt.
Eine feste rechtliche Heimat für die FSO
Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist die Freie Schule Overath gUG offiziell eingetragen und rechtlich handlungsfähig. Für dich als Teil unserer Gemeinschaft bedeutet das vor allem eines: Die Struktur, die hinter unserer Idee steht, steht jetzt fest.
Verträge, Kooperationen und Förderanträge brauchen eine verbindliche rechtliche Form – und genau die haben wir jetzt.
Die Gemeinnützigkeit ist anerkannt
Parallel dazu hat das Finanzamt unsere Gemeinnützigkeit anerkannt. Für uns ist das ein wichtiger Meilenstein: Er zeigt, dass unser Vorhaben als das eingeordnet wird, was es ist – eine gemeinnützige Bildungsinitiative, die langfristig und transparent arbeitet.
Was das für dich bedeutet
Mit der anerkannten Gemeinnützigkeit können wir ab sofort Spenden entgegennehmen.
Wer uns ab 100 Euro unterstützt, erhält auf Wunsch eine Spendenquittung. Wie genau das funktioniert und wer uns bereits als Erster vertraut hat, erzählen wir im nächsten Beitrag – denn diese Geschichte verdient einen eigenen Platz.
Du willst wissen, wie es bei der FSO weitergeht? Trag dich für die Schulpost ein und bleib Schritt für Schritt auf dem Laufenden.

